Rechtsprechung
LAG Berlin, 30.10.2003 - 16 TaBV 699/03 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Betriebsratsfähigkeit eines Betriebsteils ; Selbständigkeit und Weisungsbefugnis eines Betriebsteils; Nichtigkeit einer Betriebsratswahl ; Verstoß gegen wesentliche Grundsätze des Wahlrechts in einem so hohen Maße, dass nicht einmal der Anschein einer dem Gesetz ...
- Judicialis
BetrVG § 4 Abs. 1 S. 1 Nr. 2; ; BetrVG § 18 Abs. 2; ; BetrVG § 19 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Betriebsratsfähigkeit eines von mehreren Orchestern einer GmbH, Wahl zweier Betriebsräte im selben Betrieb mit teilweise sich überschneidenden Kompetenzbereichen
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 22.01.2003 - 16 BV 17745/02
- LAG Berlin, 30.10.2003 - 16 TaBV 699/03
- LAG Berlin, 30.10.2003 - 16 TaBV 677/03 16 TaBV 699/03
- BAG, 21.07.2004 - 7 ABR 57/03
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- LAG Hamm, 18.09.1996 - 3 TaBV 108/96
Betriebsrat: einstweilige Verfügung auf Abbruch der Betriebsratswahl
Auszug aus LAG Berlin, 30.10.2003 - 16 TaBV 699/03
Wählen die Arbeitnehmer eines nach § 4 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BetrVG eigenständigen Betriebsteils einen Betriebsrat, obwohl für den Gesamtbetrieb bereits ein Betriebsrat existiert und nahezu zeitgleich mit der Wahl im Betriebsteil neu gewählt wird, so ist die erstgenannte Wahl nichtig, die zweitgenannte anfechtbar (im Anschluss an BAG 6 ABR 22/77, AP Nr. 8 zu § 19 BetrVG 1972 sowie LAG Hamm, 3 TaBV 108/96, AP Nr. 10 zu § 1 BetrVG 1972 Gemeinsamer Betrieb).Denn es ist gesetzlich ausgeschlossen, dass für ein und denselben Betrieb oder Betriebsteil zwei konkurrierende Betriebsräte existieren (vgl. dazu etwa BAG 6 ABR 22/77 vom 11.04.1978, AP Nr. 8 zu § 19 BetrVG 1972 sowie LAG Hamm 3 TaBV 108/96 vom 18.09.1996, AP Nr. 10 zu § 1 BetrVG 1972 Gemeinsamer Betrieb).
Denn die Verkennung des Betriebsbegriffs führt, für sich genommen, nicht zur Nichtigkeit der betreffenden Wahl (vgl. etwa BAG AP Nr. 3 zu § 1 BetrVG 1972; AP Nr. 28 zu § 99 BetrVG 1972; ferner LAG Hamm 3 TaBV 108/96 vom 18.09.1996, AP Nr. 10 zu § 1 BetrVG 1972 Gemeinsamer Betrieb).
- BAG, 11.04.1978 - 6 ABR 22/77
Angefochtene Betriebsratswahl - Einheitlicher Betriebsrat - Mmehrere …
Auszug aus LAG Berlin, 30.10.2003 - 16 TaBV 699/03
Wählen die Arbeitnehmer eines nach § 4 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BetrVG eigenständigen Betriebsteils einen Betriebsrat, obwohl für den Gesamtbetrieb bereits ein Betriebsrat existiert und nahezu zeitgleich mit der Wahl im Betriebsteil neu gewählt wird, so ist die erstgenannte Wahl nichtig, die zweitgenannte anfechtbar (im Anschluss an BAG 6 ABR 22/77, AP Nr. 8 zu § 19 BetrVG 1972 sowie LAG Hamm, 3 TaBV 108/96, AP Nr. 10 zu § 1 BetrVG 1972 Gemeinsamer Betrieb).Denn es ist gesetzlich ausgeschlossen, dass für ein und denselben Betrieb oder Betriebsteil zwei konkurrierende Betriebsräte existieren (vgl. dazu etwa BAG 6 ABR 22/77 vom 11.04.1978, AP Nr. 8 zu § 19 BetrVG 1972 sowie LAG Hamm 3 TaBV 108/96 vom 18.09.1996, AP Nr. 10 zu § 1 BetrVG 1972 Gemeinsamer Betrieb).
- BAG, 19.02.2002 - 1 ABR 26/01
Geltung einer Betriebsvereinbarung in einem Betriebsteil
Auszug aus LAG Berlin, 30.10.2003 - 16 TaBV 699/03
Erforderlich (und ausreichend) ist nur, dass eine Person mit Leitungsmacht vorhanden ist, die Weisungsrechte des Arbeitgebers ausübt und auf einem nicht unerheblichen Teil der genannten Angelegenheiten entscheidungsbefugt ist (sog. "relative Eigenständigkeit", vgl. BAG 7 ABR 54/90 vom 29.05.1991, AP Nr. 5 zu § 4 BetrVG 1972; 7 ABR 27/91 vom 29.01.1992, AP Nr. 1 zu § 7 BetrVG 1972; 1 ABR 26/01 vom 19.02.2002, AP Nr. 13 zu § 4 BetrVG 1972).
- BAG, 29.04.1998 - 7 ABR 42/97
Betriebsratskosten bei nichtiger Betriebsratswahl
Auszug aus LAG Berlin, 30.10.2003 - 16 TaBV 699/03
Von der Nichtigkeit einer Betriebsratswahl ist dann auszugehen, wenn gegen wesentliche Grundsätze des Wahlrechts in einem so hohen Maße verstoßen worden ist, dass nicht einmal der Anschein einer dem Gesetz entsprechenden Wahl gewahrt wird (vgl. etwa BAG 7 ABR 42/97 vom 29.04.1998, AP Nr. 58 zu § 40 BetrVG 1972 m.w.N.). - LAG Berlin, 30.10.2003 - 16 TaBV 677/03
Betriebsratsfähigkeit eines von mehreren Orchestern einer GmbH, Wahl zweier …
Auszug aus LAG Berlin, 30.10.2003 - 16 TaBV 699/03
16 TaBV 677/03 16 TaBV 699/03. - BAG, 29.01.1992 - 7 ABR 27/91
Wahlberechtigung von Zeitungszustellern
Auszug aus LAG Berlin, 30.10.2003 - 16 TaBV 699/03
Erforderlich (und ausreichend) ist nur, dass eine Person mit Leitungsmacht vorhanden ist, die Weisungsrechte des Arbeitgebers ausübt und auf einem nicht unerheblichen Teil der genannten Angelegenheiten entscheidungsbefugt ist (sog. "relative Eigenständigkeit", vgl. BAG 7 ABR 54/90 vom 29.05.1991, AP Nr. 5 zu § 4 BetrVG 1972; 7 ABR 27/91 vom 29.01.1992, AP Nr. 1 zu § 7 BetrVG 1972; 1 ABR 26/01 vom 19.02.2002, AP Nr. 13 zu § 4 BetrVG 1972). - BAG, 29.05.1991 - 7 ABR 54/90
Betriebsteile als selbständige Betriebe - Rechtsschutzinteresse
Auszug aus LAG Berlin, 30.10.2003 - 16 TaBV 699/03
Erforderlich (und ausreichend) ist nur, dass eine Person mit Leitungsmacht vorhanden ist, die Weisungsrechte des Arbeitgebers ausübt und auf einem nicht unerheblichen Teil der genannten Angelegenheiten entscheidungsbefugt ist (sog. "relative Eigenständigkeit", vgl. BAG 7 ABR 54/90 vom 29.05.1991, AP Nr. 5 zu § 4 BetrVG 1972; 7 ABR 27/91 vom 29.01.1992, AP Nr. 1 zu § 7 BetrVG 1972; 1 ABR 26/01 vom 19.02.2002, AP Nr. 13 zu § 4 BetrVG 1972).